Forschungszulage

Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung für Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung investieren. Sie ist Teil des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung, das im Januar 2020 in Kraft getreten ist. Ziel der Forschungszulage ist es, Unternehmen in Deutschland zu mehr Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zu motivieren und so die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

Wer wird gefördert?

Die Forschungszulage können Unternehmen jeder Größe und Branche beantragen, die in Deutschland steuerpflichtig sind und Forschungs- und Entwicklungsprojekte durchführen. Auch Start-ups und junge Unternehmen können von der Förderung profitieren, solange sie bereits steuerpflichtig sind. Gefördert werden Projekte, die wissenschaftlich-technisch anspruchsvoll sind und einen innovativen Charakter aufweisen. Dazu zählen zum Beispiel die Entwicklung neuer Produkte oder Verfahren, die Verbesserung bestehender Produkte und Verfahren, die Optimierung von Produktionsprozessen sowie die Durchführung von Grundlagenforschung.

Wie wird gefördert?

Die Forschungszulage beträgt 25 Prozent der förderfähigen Kosten für Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Dabei gibt es eine Obergrenze von 500.000 Euro pro Jahr und Unternehmen. Bei Kooperationsprojekten kann die Förderung auf bis zu 2 Millionen Euro erhöht werden. Die Forschungszulage kann im Rahmen der jährlichen Steuererklärung beantragt werden. Hierfür müssen die förderfähigen Kosten für Forschungs- und Entwicklungsprojekte detailliert aufgeführt und nachgewiesen werden. Es ist empfehlenswert, sich frühzeitig von einem Steuerberater oder einem spezialisierten Beratungsunternehmen beraten zu lassen.

Was sind die Vorteile der Forschungszulage?

Fristen: Förderfähige Kosten können vor, während und nach einem Forschungsvorhaben geltend gemacht werden.  Dies erlaubt eine hohe Planungssicherheit im Projekt.

Annahmequote: Relevante F&E-Zuschüsse werden meist mithilfe von begrenzten Fördertöpfen ausgeteilt, die mit hoher Nachfrage und strengen Restriktionen verbunden sind. Die Forschungszulage wird hingegen steuerlich abgewickelt und weist aktuell eine Annahmequote von 80 % vor.

Aufwand: Während bei anderen Förderprogrammen ein mehrstufiges Verfahren auf den Antragssteller wartet, fällt der Prozess einer Forschungszulage relativ schlank und transparent aus.

Cash Back: Bei ausbleibenden Einkünften oder geringer Körperschaftssteuer ist die Forschungszulage auszahlbar. Dies ist vornehmlich bei jungen Unternehmen, die noch nicht liquide sind, von Vorteil.

Im Gegensatz zu anderen Zuschüssen können Kosten vor, während und nach einem Forschungsvorhaben geltend gemacht werden.

Sie möchten steuerliche Vorteile bei F&E Projekten erhalten?

Die Forschungszulage ist eine attraktive Förderung für Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung investieren. Sie kann dazu beitragen, die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit ihres Unternehmens zu stärken. Nutzen Sie den Inno-Check unseres Partners Das Fördercafé. Der Quick Check wurde auf Basis der Forschungszulage konzipiert und berechnet anhand der Innovation und Personalplanung Ihre zu erwartende Förderhöhe.

Das Fördercafé vermittelt Zuschüsse bei Innovations- und Investitionsprojekten

Sie wünschen sich eine persönliche Beratung? Dann kontaktieren Sie uns Hier für ein unverbindliches Erstgespräch.